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QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)Der G-BA ist die höchste Instanz für Ärzte und Psychotherapeuten, und hat die Aufgabe, zu konkretisieren, welche ambulanten oder stationären Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Die von ihm beschlossenen Richtlinien (z.B. die Psychotherapie-Richtlinien) haben den Charakter untergesetzlicher Normen. Im G-BA sitzen paritätisch Vertreter der Leistungserbringer und der Kostenträger. Aufgabe des G-BA ist es auch, die gesetzliche Forderung (GMG) zu konkretisieren, daß alle Praxen ab 2004 „ein einrichtungsinternes QM einführen und weiterentwickeln" müssen. Die QM-Richtlinie bevorzugt kein bestimmtes QM-System, sondern sie beschreibt, welche Grundelemente und Instrumente in einem QM-System in ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen berücksichtigt sein sollen. Die Richtlinie sieht vor, daß in einem Zeitraum von 5 Jahren, also bis 2011, QM schrittweise in den Praxen umgesetzt werden soll. Die KVen werden ab 2007 jährlich bei einer Stichprobe von 2,5 % ihrer Mitglieder den Stand der Entwicklung des QM in der Praxis überprüfen. Der Schwerpunkt soll zunächst bei der Motivation liegen, sich überhaupt mit QM zu beschäftigen, nicht bei der Kontrolle. B. Piechotta
Zusammenfassung der QM-Richtlinie und Kommentar (B. Piechotta 23.10.05)
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