Beatrice Piechotta >> Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der ambulanten Psychotherapie
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Gesetzestexte, die für QS relevant sind:

Auszug aus dem SGB V:

§ 135 a SGB V - Verpflichtung zur Qualitätssicherung

(1) Die Leistungserbringer sind zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet. Die Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden.

(2) Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren, zugelassene Krankenhäuser, Erbringer von Vorsorgeleistungen oder Rehabilitationsmaßnahmen und Einrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach § 111a besteht, sind nach Maßgabe der §§ 136a, 136b, 137 und 137d verpflichtet,

1. sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen, die insbesondere zum Ziel haben, die Ergebnisqualität zu verbessern und

2. einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln

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Weitere Gesetzestexte auf der Homepage des Gesundheitsministeriums

 

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Beatrice Piechotta
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Psychoanalytikerin (DPG, DGPT), Fachärztin für Psychotherapeutische Medizin
QM-Auditorin, EFQM-Assessorin, QEP-Trainerin
Weitere Informationen zur Person | Aktualisierung: 2.1.09