Beatrice Piechotta >> Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der ambulanten Psychotherapie
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Gesundheitsreform, Entwurf einer neuen Gebührenordnung und Qualitätsmanagement

Die Eckpunkte der Koalition zur Gesundheitsreform sehen eine stärkere staatliche Reglementierung des Gesundheitssystems vor, wobei gleichzeitig mehr Wettbewerb im Gesundheitssystem erreicht werden soll (Stichwort Gesundheitsfonds). Unter anderem wurde von Seiten der Politik auch gefordert, daß die KBV eine neue Gebührenordnung für den Bereich der Gesetzlichen Krankenkassen entwickelt, ansonsten würde das Gesundheitsministerium eine entwickeln lassen.

Die KBV hat einen Entwurf einer Gebührenordnung vorgelegt, der übereinstimmend mit dem Eckpunktepapier der Koalition eine weitgehende Pauschalierung und Angleichung der Leistungsvergütungen vorsieht, und der nach Vorstellungen der KBV ab 2008 in Kraft treten und den EBM 2000 ablösen soll.

Nach diesem Entwurf sollen die Honorare weitgehend bundeseinheitlich festgelegt werden. Dadurch würden die regionalen KVen, was die Honorarverteilung angeht, entmachtet, und es würde eine Umverteilung zwischen den reicheren und weniger reichen Krankenkassen und KVen geben. Die Hauptaufgabe der KVen würden künftig bei der Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung, Qualitätsmanagement und Dienstleistungen für die Mitglieder liegen.

Das Honorar soll sich lt. Entwurf zusammensetzen aus einem Basisfallwert und diagnose-bezogenen Pauschalen. In der Psychotherapie soll aber für Richtlinien-Psychotherapie (Kapitel 35 EBM) die Einzelleistungsvergütung erhalten bleiben, nur die Kapitel 22 und 23 wären von der diagnose-bezogenen Pauschalierung betroffen.

Im Basisfallwert sind u.a. Zu- und Abschläge für über- und unterversorgte Regionen und sog. Qualitätszuschläge für ein zertifiziertes Qualitätsmanagement enthalten. Für Praxen, die ein zertifiziertes QM-System haben, wird ein Zuschlag von 5 Euro pro Fall vorgeschlagen.

Wenn dieser Entwurf so umgesetzt wird, werden alle PraxisinhaberInnen für sich entscheiden können, ob eine QM-Zertifizierung für ihre Praxis sinnvoll ist. Es gibt bisher keine Verpflichtung zur QM-Zertifizierung, s. QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, die nur die „Einführung und Weiterentwicklung“ von QM vorschreibt. Es wird daher sinnvoll sein, die Summe der zu erzielenden Qualitätszuschläge (Zuschlag x Fallzahl) zu vergleichen mit Kosten und Aufwand einer Zertifizierung. Die Überlegungen zeigen aber, daß die Tendenz sich fortsetzt, daß Qualitätsnachweise eine größere Bedeutung auch hinsichtlich der Honorargestaltung bekommen werden.

8.8.06

Beatrice Piechotta

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Psychoanalytikerin (DPG, DGPT), Fachärztin für Psychotherapeutische Medizin
QM-Auditorin, EFQM-Assessorin, QEP-Trainerin
Weitere Informationen zur Person | Aktualisierung: 2.1.09